Ein Gerichtsurteil des Landgerichts Frankfurt am Main besagt, dass Haustüren in Mehrfamilienhäusern nicht abgeschlossen werden dürfen. Begründet wird dies wie folgt: „Eine verschlossene Haustür behindert den Fluchtweg und kann die Bewohner in Gefahr bringen, wenn sie den Schlüssel nicht gleich zur Hand haben. Der Schutz von Leben und Gesundheit ist wichtiger, als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner“.
Die Lösung für dieses Problem einwärts öffnender Türen ist unsere Schlossvariante mit Notausgangsfunktion nach DIN EN 179. Diese kann abgeschlossen, aber auch jederzeit von innen über den Drücker geöffnet werden. Info: Schlossvariante für Mehrfamilienhäuser mit Notausgangsfunktion gemäß DIN EN 179: 3-fach Verriegelung mit 3 Fallenriegeln, selbstverriegelnd, erforderlicher Innendrücker: Nr. 660, Stoßgriff außen nach Wahl. Passende elektr. Türöffner (A-Öffner) mit Tagesentriegelung und Kabelübergang sind ergänzend lieferbar.